- Verteidigung in Strafverfahren
- Pflichtverteidigung
Ein Strafverfahren ist für die Betroffenen belastend und mit Risiken verbunden.
Eine Verteidigung ohne einen Verteidiger führt mangels Einsicht in die Ermittlungsakten und ohne genaue Kenntnis des Rechts und des Verfahrensrechts zu fehlerhaften Weichenstellungen für das Verfahren, welche nachträglich nur schwer oder sogar gänzlich nicht zu korrigieren sind. Die Verteidigung sollte deshalb so früh wie möglich einsetzen, um nachteilige Folgen auszuschließen.
Der Verteidiger muss rechtzeitig die Rechte seines Mandanten wahren, in das Gespräch mit den Verfolgungsbehörden eintreten und zudem auch den Konflikt mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht in dem Interesse des Mandanten nicht scheuen.
Die Wahrung Ihrer Rechte im Verfahren, die professionelle Beratung während des Verfahrens und die Verteidigung im Verfahren ist unser Anliegen.
Wir sind im Fall der Verhaftung, der Durchsuchung und anderen Zwangsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden für Sie unter unserer Notrufnummer 0151/53124397 rund um die Uhr zu erreichen.
Auch mitten in der Nacht erhalten Sie jederzeit die aktuell erforderliche Hilfe, Sie sprechen dann direkt mit dem Verteidiger.
Gegebenenfalls erscheint der Verteidiger auf Ihre Anforderung vor Ort, um Ihre Rechte zu wahren.
Anwaltskanzlei Varavin
Georgstraße 48
30159 Hannover
Tel.: 0511-3888362
Fax: 0511-3888534
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von 08:00 bis 18:00
Freitag:
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Termine am Samstag sowie an Sonn- und Feiertagen sind nach Absprache möglich.